Anwendung dieser Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen NEXTBITE [Rechtsform] (im Folgenden „NEXTBITE") und Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG (im Folgenden „Kunde"). Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Geschäfte mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen. NEXTBITE wendet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NEXTBITE deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Wie ein Vertrag zustande kommt
Angebote von NEXTBITE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Auftragsbestätigung durch NEXTBITE oder
- Beginn der Leistungserbringung durch NEXTBITE auf Basis einer eindeutigen Beauftragung des Kunden oder
- Abschluss eines individuellen Rahmenvertrages oder einer separaten Leistungsvereinbarung.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. E-Mail genügt der Schriftform.
Was NEXTBITE erbringt
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. NEXTBITE erbringt insbesondere folgende Leistungskategorien:
- IT- und Prozessberatung
- Konzeption, Entwicklung und Implementierung individueller Software
- KI- und Automatisierungslösungen
- Integration in bestehende IT-Systeme (z. B. Microsoft 365, ERP-Systeme)
- Bereitstellung von SaaS-Produkten (HONEYCORE, MeineGemeinde)
- Schulungen, Workshops und laufende Betreuung
NEXTBITE schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Leistungserbringung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. NEXTBITE ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.
Zusammenarbeit mit dem Kunden
Der Kunde wirkt bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang mit. Insbesondere:
- Bereitstellung erforderlicher Informationen, Daten und Unterlagen
- Benennung verantwortlicher Ansprechpersonen
- Zeitnahe Entscheidungen und Freigaben
- Bereitstellung von Test- und Produktivumgebungen, Zugängen und Schnittstellen
- Regelmäßige Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwendungen, die durch fehlende oder mangelhafte Mitwirkung entstehen, trägt der Kunde.
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt:
- Bei Festpreisprojekten gemäß vereinbarten Zahlungsmeilensteinen
- Bei Aufwandsbasis nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz
- Bei SaaS-Produkten als monatliche oder jährliche Subscription, im Voraus
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB sowie ein pauschaler Mahnaufwand verrechnet.
Reisekosten, Spesen und Drittleistungen werden gegen Nachweis weiterverrechnet, sofern nicht anders vereinbart.
NEXTBITE behält sich vor, die Preise für laufende SaaS-Verträge mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Abrechnungszeitraumes anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
Geistiges Eigentum und Lizenzen
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Arbeitsergebnisse, einschließlich Software, Quellcode, Konzepten, Dokumentationen und Designs, bleiben grundsätzlich im Eigentum von NEXTBITE. Der Kunde erhält ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks.
Eine darüber hinausgehende Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
NEXTBITE bleibt berechtigt, generische Module, Methoden, Frameworks und Know-how, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt oder erweitert wurden, auch für andere Kunden zu verwenden.
Stellt der Kunde NEXTBITE Daten, Materialien oder Inhalte zur Verfügung, sichert er zu, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt NEXTBITE von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
Bedingungen für SaaS-Produkte
Für die Nutzung der SaaS-Produkte HONEYCORE und MeineGemeinde gelten ergänzend folgende Bedingungen:
Verfügbarkeit
NEXTBITE bemüht sich um eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel, gemessen am Produktivsystem. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, höhere Gewalt und Ausfälle, die nicht im Verantwortungsbereich von NEXTBITE liegen.
Datenhoheit
Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben Eigentum des Kunden. NEXTBITE verarbeitet diese ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hosting erfolgt in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU.
Datenexport bei Vertragsende
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen einen vollständigen Export seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV) verlangen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Auftragsverarbeitung
Soweit NEXTBITE im Rahmen der SaaS-Leistung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Mängelrechte
NEXTBITE leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr 6 Monate ab Übergabe der Leistung bzw. Inbetriebnahme.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. NEXTBITE wird in angemessener Frist nach eigener Wahl nachbessern oder eine Ersatzleistung erbringen. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln Vertragsauflösung verlangen.
Eine Gewährleistung wird nicht übernommen für:
- Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung oder eigenmächtige Änderungen des Kunden entstehen
- Inkompatibilitäten mit nicht spezifizierten Drittsystemen
- Folgen einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks
Die Gewährleistungsregelungen des § 924 ABGB werden insoweit abbedungen.
Haftungsumfang und -beschränkung
NEXTBITE haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NEXTBITE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust und Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Die Haftung von NEXTBITE ist insgesamt der Höhe nach auf den Auftragswert des konkreten Auftrages, höchstens jedoch auf EUR [10.000] pro Schadensfall begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Personenschäden, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner Systeme durchzuführen. Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung von NEXTBITE auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß durchgeführten Sicherung erforderlich gewesen wäre.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische Spezifikationen, Quellcode, Konzepte sowie kommerzielle und finanzielle Informationen.
NEXTBITE darf den Kunden mit Logo und Projektreferenz nach erfolgter Zusammenarbeit auf seiner Website und in Marketingmaterialien nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Beendigung des Vertrages
Projektbezogene Verträge enden mit Abschluss des vereinbarten Leistungsumfangs.
Laufende Verträge (z. B. SaaS-Subscriptions, Support- und Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
- Anhaltenden technischen Störungen, die den Vertragszweck wesentlich gefährden
Kündigungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.
Allgemeine Regelungen
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist [Sitz von NEXTBITE, z. B. Innsbruck]. NEXTBITE ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. E-Mail genügt der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Stand: April 2026 · Diese AGB sind ein Mustertext und müssen vor produktivem Einsatz durch eine Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht geprüft und an die konkreten Geschäftsabläufe von NEXTBITE angepasst werden.